Seit etwa Mitte des Jahres 2024 erhalten Geflüchtete in Bamberg ihre Unterstützungsleistungen über eine Bezahlkarte, mit welcher die Verfügung über dieses Einkommen erheblichen Einschränkungen unterliegt. Lediglich 50,- € pro Monat erhalten sie in Bar ausgezahlt.
Die Fraktion aus Bamberger Linker Liste und Die PARTEI erachtet die Einschränkungen, die für die Geflüchteten mit der Bezahlkarte verbunden sind, als inakzeptabel und fordert, diese Verfahrensweise unverzüglich wieder einzustellen.
Die Bezahlkarte schränkt die Möglichkeiten der Betroffenen erheblich ein: Einkäufe sind nur in einer begrenzten Anzahl von Geschäften möglich, Online-Einkäufe sind nicht zulässig, und der Einkauf an Marktständen sowie bei kleinen Einzelhändlern wird eingeschränkt. Viele Möglichkeiten günstigen Einkaufs stehen den Geflüchteten dadurch nicht mehr offen, sie können mit der knapp kalkulierten Unterstützung das Existenzminimum nicht mehr decken. Dass diese Praxis der Bezahlkarte eine Bedrohung des Existenzminimums darstellt, haben auch Sozialgerichte in Nürnberg und Hamburg in entsprechenden Urteilen bereits deutlich gemacht.
Über die ökonomischen Erschwernisse hinaus erlegt die Bezahlkarte den Betroffenen unnötige und ungerechtfertigte Einschränkungen der Selbstbestimmung auf. Sie können nicht mehr frei nach eigener Wahl einkaufen. Die Mitgliedschaft in Vereinen und die Möglichkeit, durch eigenwirtschaftliches Handeln Geld anzusparen, werden erschwert.
Eine argumentative Basis für die Einführung einer solchen Bezahlkarte ist das Ziel, Geflüchtete daran zu hindern, erhaltene Sozialtransfers in ihre Heimatländer zu schicken. Wie soll das bei Bezügen am Existenzminimum möglich sein? Vor allem aber: die dahinterstehende Annahme ist schlicht falsch. Das zeigt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Diese kommt zum Ergebnis: „Die Vorstellung, dass Geflüchtete, die auf Grundsicherung angewiesen sind, in großem Umfang Geld ins Ausland schicken, entbehrt jeder empirischen Grundlage.“
Die Bezahlkarte trägt dadurch zusätzlich zu einer weiteren Stigmatisierung von geflüchteten Menschen bei. Stadtrat Schwimmbeck ordnet ein: „Die Bezahlkarte benachteiligt diese Menschen ohne sachliche Erfordernis allein aufgrund ihrer Herkunft. Sie unterscheidet sich im Prinzip nicht wesentlich von den unseligen Forderungen, die die BuB aufgestellt hat“. Stadtrat Kettner mahnt: „Lasst uns dafür sorgen, dass Bamberg eine Stadt bleibt, die für Solidarität und Menschlichkeit steht. Gerade in Zeiten, in denen rechtspopulistische Hetze überhand nimmt.“
Die Stadtratsfraktion begrüßt in diesem Zusammenhang, dass auch in Bamberg Tauschbörsen organisiert werden, die hier Abhilfe schaffen. Unterstützungsbereite Privatpersonen können dort gegen Bargeld Gutscheine, z.B. für Lebensmittelgeschäfte, von Geflüchteten eintauschen, welche diese mit der Bezahlkarte erworben haben. Weitere Informationen dazu gibt es in der Distel-Kneipe oder auf Instagram unter kartentausch_bamberg. Die Stadträte arbeiten daran, dass sich diese Tauschbörse in Bamberg bald wieder erübrigt.