Kurzzeitpflege in Bamberg? Fehlanzeige!

In der Stadtratsvollsitzung Ende April 2024 stellte das Amt für Sozialplanung die „Pflegebedarfsplanung 2024“ vor. Auf 80 Seiten werden darin umfangreiche Informationen zum derzeitigen kritischen Stand der Pflege und zum kommenden Pflegenotstand in Bamberg gegeben.

Ergebnisse der „Pflegebedarfsplanung 2024“:

  • Im Bericht wird dargelegt, dass in der Stadt Bamberg schon aktuell zu wenig stationäre Pflegeplätze, also Heimplätze, verfügbar sind (890 benötigt, 626 verfügbar). Bei zunehmendem Bedarf wird mit jetzigen Kapazitäten im Jahr 2040 nur jede zweite Bedarf gedeckt sein.
  • Im ambulanten Pflegebereich versorgen ca. 3400 Angehörige und Nahestehende etwa 1700 zu pflegende Personen. 15 ambulante Fachdienste der Stadt Bamberg und 7 Dienste aus dem Landkreis sind in der Pflege im Stadtgebiet tätig und betreuen ca. 1280 Kunden. Die Fachdienste können den gegebenen Bedarf wegen fehlendem Personal nicht abdecken. Die Dienste mussten in den letzten 3 Monaten im Durchschnitt 35 Anfragen abweisen. Nicht besetzte und schwer besetzbare offene Stellen summen sich auf 63 Fachkräfte im pflegerischen und 42 Kräfte im hauswirtschaftlichen Bereich.
  •  Mit 45 Pflegeplätzen pro 1000 zu pflegender Personen (180 Plätze in Bamberg) ist das Tagespflege-Angebot in Bamberg gut ausgebaut. Die vorgehaltenen Angebote werden nur teilweise (zu 60%) angefragt und genutzt, so dass Träger das Angebot teilweise wieder zurückfahren.
  • Unser besonderes Augenmerk gilt der Kurzzeitpflege in Bamberg, dieses ist nachfolgend ausführlicher dargestellt.
  • Die „Pflegebedarfsplanung 2024“ kann im Original hier konsultiert werden, hier finden Sie eine 3-seitige Zusammenfassung.

Kurzzeitpflege in Bamberg“:

In der Stadt Bamberg werden keine (in Zahlen: null) Kurzzeitpflegeplätze angeboten. D.h. es gibt keine stationären Pflegeplätze, die für eine beschränkte Zeitdauer (3 Wochen) akut anfallende Pflegebedarfe realisieren. Solche Pflegeplätze werden z.B. unmittelbar nach Krankenhausentlassung bis zum Antritt einer Reha-Maßnahme benötigt („Übergangspflege“). Oder wenn ambulant pflegende Personen dies vorübergehend nicht bewerkstelligen können, z.B. wegen eigener Erkrankung, eigenen Krankenhaus- oder Kuraufenthalts, wegen Urlaubs etc. („Verhinderungspflege“). Solche Kurzzeitplätze dienen auch der Entlastung pflegender Angehöriger. In vielen Fällen ist Angehörigen die häusliche Pflege überhaupt nur durch eine solche entlastende „Verhinderungspflege“ möglich, so dass diese u.U. eine dauerhafte Heimunterbringung erübrigt und eine Belegung von Heimplätzen einspart, von denen es ohnehin zu wenig gibt.

Für die Einrichtungsträger ist Kurzzeitpflege wirtschaftlich unattraktiv, u.a. weil die Plätze beim Bettenwechsel zeitweise unausgenutzt sind. Es gibt Förderungen von Bund und Land, die diese Lücken ausgleichen sollen, dies aber nach Ansicht der Träger (in Bamberg) nicht ausreichend tun. Der häufige(re) Wechsel der zu pflegenden Person ist auch mit umfangreicheren verwaltungsmäßigen und organisatorischen Anforderungen verbunden und stellt höhere Ansprüche an das Pflegepersonal.

Maßnahmen zur Verbesserung des Kurzzeit-Pflegeangebots:

Für die Einrichtungsträger ist Kurzzeitpflege wirtschaftlich unattraktiv, u.a. weil die Plätze beim Bettenwechsel zeitweise unausgenutzt sind. Es gibt Förderungen von Bund und Land, die diese Lücken ausgleichen sollen, dies aber nach Ansicht der Träger (in Bamberg) nicht ausreichend tun. Der häufige(re) Wechsel der zu pflegenden Person ist auch mit umfangreicheren verwaltungsmäßigen und organisatorischen Anforderungen verbunden und stellt höhere Ansprüche an das Pflegepersonal.

Im Bericht zur „Pflegebedarfsplanung 2024“ werden Maßnahmen genannt, welche die Stadt Bamberg zur Verbesserung der lokalen Situation in der Pflege ergreifen kann. Darunter auch 3 Maßnahmen, die auf die Einrichtung von Kurzzeitpflegeplätzen abzielen.

Die Stadtverwaltung soll auf die Verwirklichung zweier unterschiedlicher innovativer Konzepte durch lokale Träger hinarbeiten, nämlich a) eines „Pflegehotels“ (zeitlich begrenzte stationäre Aufnahme von zu Pflegenden über Nacht) bzw. b) einer „ambulanten Kurzzeitpflege“, bei der befristet wegfallende Verhinderungs-Pflege nicht von einer stationären Einrichtung aufgefangen wird, sondern durch eine Zusammenarbeit ambulanter Dienste. Die Verwaltung soll außerdem eruieren, wie es Trägern in anderen Kommunen möglich ist, mit abrufbaren Fördermitteln stationäre Kurzzeitpflege zu realisieren; daraus könnten sich Anhaltspunkte ergeben, wie auch hiesige Träger bereit sein könnten, ein solches Angebot vorzuhalten.

Bewertung: Die beiden innovativen Konzepte wären u.E. sinnvolle Alternativen zur klassischen stationären Kurzzeitpflege, wenn auch nur für jeweils einen eingeschränkten Empfängerkreis; allerdings steht ihre Verwirklichung in den Sternen und würde/wird ein Bohren von dicken Brettern erfordern, so dass mit einer (Ab-)Hilfe daraus fraglich und nicht in absehbarer Zeit zu rechnen ist. Bei den 3 genannten Maßnahmen kann die Stadt Bamberg nur Anstöße zum Einrichten von Kurzzeitpflegeplätzen geben, ihre konkrete Realisierung liegt nicht in ihren Händen. Nach Ansicht unserer Fraktion aus BaLi/Die PARTEI sind daraus in absehbarer Zeit keine konkreten Erfolge zu erwarten.

Kurzzeitpflege-Angebot in der Sozialstiftung einrichten

Wir fordern deshalb, dass die Stadt die Einrichtung von Kurzzeitpflegeplätzen bei der Sozialstiftung bzw. der untergeordneten „Altenhilfe GmbH“ veranlasst. Ein darauf abzielender Antrag von uns (im Jahr 2023) auf Einrichtung von 10 Plätzen wurde an den Aufsichtsrat der Sozialstiftung herangetragen und von diesem abgelehnt. Das Anliegen ist dort offensichtlich nicht in guten Händen – der Aufsichtsrat betrachtet die Thematik vorwiegend aus wirtschaftlicher Perspektive des Betriebs und verfolgt nicht primär das übergeordnete Gemeinwohl der Stadt. Wir erachten stattdessen die Befassung des Stadtrats mit diesem Antrag und bei positiver Beschlusslage eine entsprechende Beauftragung der Sozialstiftung durch die Stadt für angebracht. Allein dieser Weg eröffnet der Stadt eine gezielte und zielführende Einflussnahme auf das Pflegegeschehen in diesem speziellen Bereich.

Die Fraktion BaLi/Die PARTEI wird in diese Richtung weiter am Ball bleiben.

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