Alle Infos zu den Unterstützungsfonds der Stadt Bamberg

Die Vergabekriterien für die Fonds lauten wie folgt:

  • Die Höchstgrenze pro Förderantrag beträgt 7.500 Euro.
  • Es werden nur Förderanträge angenommen, die Angebote in Bamberg bzw. für Bamberger Bürgerinnen und Bürger beinhalten und zu den Themenfeldern der Unterstützungsfonds passen.
  • Fördermittel erhalten nur Vereine, Institutionen oder Initiativen mit Sitz und Wirkungskreis in Bamberg und verantwortlichem Ansprechpartner, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit führen und in der Lage sind, die Verwendung der Mittel nachzuweisen.
  • Es werden vorzugsweise in sich abgeschlossene Projekte gefördert; bei Anteilsfinanzierungen sind Doppelförderungen durch die Stadt ausgeschlossen.
  • Auch Einzelpersonen können Förderanträge stellen; in einem solchen Fall flössen die Mittel direkt in die Umsetzung des Antrags; Beispiel: Aufstellen einer Bank in einem Stadtviertel.
  • Anträge auf die zusätzliche Förderung von Pflichtleistungen der Stadt Bamberg sind nicht möglich, wie zum Beispiel Zuschüsse zu den Personalkosten des Städtischen Theaters.
  • Eine Förderung kommt erst dann in Frage, wenn nicht schon ein gesetzlicher Anspruch, eine Förderfähigkeit nach anderen (Hilfs-) Programmen des Bundes/des Landes oder sonstige Leistungen anderer Stellen zur Verfügung stehen oder leicht erreicht werden können.
  • Anträge zur Förderung von Projekten, die Folgekosten auslösen, können leider nicht bearbeitet werden, sofern diese Kosten nicht anderweitig abgesichert sind.
  • Das zu fördernde Projekt darf nicht überwiegend kommerziellen Charakter haben und die politische und weltanschauliche Offenheit und Toleranz des Zuwendungsempfängers bzw. der Zuwendungsempfängerin und des Projektinhalts muss gegeben sein.
  • Ein Förderantrag kann nur dann gewährt werden, wenn das zu fördernde Vorhaben von allgemeinem Interesse, angemessener Qualität ist und/oder zur Lösung eines Problems beiträgt. Anträge für private Einzelfälle sind ausgeschlossen; die Projektförderung soll dem Allgemeinwohl dienen.
  • Ein Rechtsanspruch des Antragstellers oder der Antragstellerin auf Gewährung einer freiwilligen Förderung besteht nicht, vielmehr entscheidet das zuständige Stadtratsgremium nach Vorprüfung der Fachreferate aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.
  • Nach Umsetzung des Projektes oder Angebots ist ein Bericht und Verwendungs-nachweis bis zum 31.03.2022 einzureichen. 

So geht’s weiter wenn ihr den Antrag gestellt habt:

  • Die Antragstellung erfolgt per Brief, Mail oder Online bis zum 06.04.2021, 31.07.2021 und wenn noch Mittel verfügbar wären bis zum 10.09.2021.
  • Jeder Absender erhält eine Eingangsbestätigung sowie die Information über die Zuweisung des Antrags an das zuständige Fachreferat nach formaler Prüfung.
  • Prüfung des Antrages im Fachreferat im Hinblick auf Qualität und Doppelungen. Zuweisung an einen Stadtratssenat zur Entscheidung.
    Antragsteller/in wird informiert.
  • Behandlung im zuständigen Fachsenat des Stadtrates, z. B. Kultursenat, Mobilitätssenat, etc. Freie Entscheidung über die Vergabe.
  • Im Falle einer Zustimmung im Fachsenat erfolgt Auszahlung des Förderbetrags.
  • Halbjährlicher Bericht in der Vollsitzung des Stadtrate.

Und wenn der Antrag erfolgreich war und ihr das Projekt auf die Straße gebracht habt, folgt noch ein Projektbericht:
Spätestens bis zum 31.03.2022 ist beim Amt für Bürgerbeteiligung ein Verwendungsnachweis mit Projektbericht einzureichen (buergerbeteiligung@stadt.bamberg.de). Erfolgt dies nicht, wird die ausbezahlte Fördersumme zurückgefordert.

Der Projektbericht sollte folgende Informationen enthalten:

  • Darstellung des Projektziels, der Maßnahmen und der Zielerreichung
  • Anzahl der Angebotseinheiten und –stunden, Häufigkeit (z.B. monatlich, wöchentlich, Einzelveranstaltung)
  • Anzahl und Wohnort der Teilnehmenden, bzw. Anzahl der erreichten Personen
  • Anteil der Teilnehmenden nach Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund bzw. Teilnehmende mit Behinderung (ggf. geschätzt)
  • Ort(e) bzw. Stadtteile, wo das Angebot stattgefunden hat
  • Analyse von Feedbackbögen, sofern möglich

(Quelle für alle Informationen: https://www.stadt.bamberg.de/unterstuetzungsfonds)

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