Bamberg, 18.01.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Starke,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Glüsenkamp,
bei einem großen Teil der Energielieferanten, so auch bei den Stadtwerken Bamberg, haben sich zum Jahreswechsel die Lieferpreise teils erheblich erhöht. Damit ist mit sofortiger Wirkung zum Jahresbeginn 2022 bei vielen BürgerInnenen u.a. auch eine erheblicher Anstieg der Kosten für das Heizen verbunden. Wir gehen davon aus, dass ALG-II-Bezieher:Innen und Bezieher:Innen von Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbslosigkeit) bei den Heizkosten finanzielle Unterstützung prinzipiell in tatsächlicher anfallender Höhe erhalten, sodass die aktuellen Erhöhungen dadurch wieder kompensiert werden. In der organisatorischen Abwicklung der Unterstützungsleistungen ergeben sich allerdings Unterstützungslücken, zu welchen wir folgende Fragen haben:
1) Erhöhen sich die monatlichen Unterstützungsleistungen für Heizkosten bei ALG-II- und Grundsicherungsempfänger:Innen zeitgleich mit dem realen Kostenanstieg zum 1. Januar 2022? Falls nein, zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich die Unterstützungs-leistungen?
2) Bedarf es dazu jeweils eines Antrags der/des Unterstützungsbedürftigen?
3) Werden Unterstützungsbedürftige ggf. darauf hingewiesen, dass es eines solchen Antrags bedarf?
4) Wie wird der reale Kostenanstieg bei der Festsetzung der Angemessenheits-grenzen für Heizung einkalkuliert?