Antrag: Vermeidung von Stromsperren bei den STWB Stadtwerke Bamberg GmbH durch die Einschaltung der Sozialämter.

Die Fraktion BaLi-Die PARTEI beantragt den folgenden Stadtratsbeschluss zu fassen:

Die Stadtverwaltung Bamberg wird beauftragt, gemeinsam mit der STWB Stadtwerke Bamberg GmbH und dem Sozialamt eine Regelung zur Vermeidung von Stromsperren zu erarbeiten. Sozialleistungsempfängerinnen und -empfängern soll vom Sozialamt bei Zahlungsverzug künftig eine freiwillige Einwilligungserklärung vorgelegt werden, die einen Datenaustausch zwischen dem Grundversorger und dem Sozialamt erlaubt. So kann der Stromversorger das Sozialamt informieren, wenn eine Stromsperre droht und gemeinsam mit diesem eine Regelung über den Abtrag des Zahlungsrückstands erarbeiten.

Bei Ankündigung einer Stromsperre soll auf Hilfen des Sozialamts verwiesen werden. Diese Information ist allen bereits von Stromsperren betroffenen Personen ebenfalls mitzuteilen.

Begründung:

Deutschland liegt bei den europäischen Strompreisen erneut an der Spitze. Im Jahr 2019 hatte Deutschland die Position als Staat mit den höchsten Strompreisen in Europa von Dänemark übernommen, im Jahr 2020 sind die Kosten nochmals gestiegen. Das geht aus den Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Die Strompreiserhöhungen belasten insbesondere die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, denn die Stromkosten sind in den allgemeinen Regelleistungen bereits enthalten. Wenn es im Verlauf des Jahres 2021 zu den Jahresabrechnungen kommt, werden viele Bezieher von staatlichen Transferleistungen Nachzahlungsaufforderungen bekommen, die sie aus ihrem laufenden Einkommen nicht mehr bezahlen können. Neben der Anhäufung von Schulden droht ihnen dann die Stromsperre. Nach Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) kann die Sperre bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro durchgesetzt werden.

Wie aus dem aktuellen Monitoringbericht 2020 der Bundesnetzagentur (BNetzA) und des Bundeskartellamtes hervorgeht sinken die Zahlen zwar, sind aber dennoch auf erschreckend hohem Niveau. Insgesamt wurde 2019 bundesweit die Versorgung mit Strom von 289.000 Anschlüssen unterbrochen (2019: 289.000; 2018: 296.37).

Bsp.: Die Stadtwerke Bamberg haben im Durchschnitt jährlich 120 Haushalten Sperrungen vollzogen. Die Versorgung mit Elektrizität ist in unserer Gesellschaft eine Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Wohnen und für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Auf der anderen Seite steigen bei einer Vermittlung durch das Sozialamt die Aussichten des Energieversorgers zu seinem Geld zukommen. Die Unterbrechung der Stromversorgung ohne vorherige Vermittlung durch die Sozialämter muss daher unbedingt vermieden werden. In Saarbrücken wird seit Beginn des Jahres 2013 ein Modell praktiziert, das dem in diesem Antrag geforderten gleicht. Insgesamt nutzen 780 Sozialleistungsempfänger*innen das Angebot. Durch die Einwilligung der Leistungsbezieher*innen und den rechtzeitigen Informationsaustausch zwischen Versorger und Sozialamt konnten innerhalb eines Jahres 756 Sperrungen von Stromanschlüssen vermieden werden.

Das Beispiel zeigt, dass Vermittlungsbemühungen der Sozialämter hilfreich sind. Ratenzahlungsvereinbarungen oder Hilfe bei Kreditanträgen können dazu beitragen die Stromsperren und damit eine weitere Verschlechterung des Lebensstandards von Betroffenen zu vermeiden. Eine Regelung, wie wir sie vorschlage, ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber jeder Energieversorger kann sie als Selbstverpflichtung beschließen.

in Deutschland sitzen immer mehr Verbraucher*innen wortwörtlich im Dunkeln. Angesichts steigender Strompreise sind die Menschen zunehmend nicht mehr in der Lage, ihre Rechnungen zu bezahlen. Die Folge: Ihnen wird der Strom abgedreht.

Eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung von 2017 zeigt, dass vor allem Empfänger von Grundsicherung – wie Hartz-IV-Empfänger – von Stromsperren betroffen sind. Der Grund dafür ist, dass der Anteil, der für Strom bei Hartz-IV vorgesehen ist, nicht ausreichend die Stromkosten abdeckt. Während die Kosten für Strom zwischen den Jahren 2008 und 2018 um knapp 40 Prozent nach oben kletterten, stiegen die staatlichen Zuwendungen für Strom im Regelsatz der Grundsicherung nur um 27 Prozent an.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert