Anfrage: Keine Absenkung der Mindesttemperaturen bei der Stadtbau GmbH

nach einem Bericht des Fränkischen Tags vom 7. Juni 2022 plant die Stadtbau Bamberg GmbH, zur Einsparung des Heizenergieverbrauchs im kommenden Winter die Heizungsversorgung der Wohnungen der Gesellschaft zu drosseln und tagsüber eine Mindesttemperatur in Wohnräumen von nur noch 18 Grad (im Bad von 19 Grad) und nachts nur noch von 16 Grad (im Bad 18 Grad) zu gewährleisten.

Nach der bisherigen Rechtsprechung muss von den Vermieterinnen und Vermietern tagsüber mindestens 20 Grad und nachts mindestens 18 Grad gewährleistet werden. 

Unsere Anfrage geht dahin:

  1. Kann die Stadtbau GmbH bzw. unter welchen Voraussetzungen kann die Stadtbau von den Mindest-Größenordnungen der allgemeinen Rechtspre-chung abweichen?
  2. Hält die Stadtbau GmbH weiterhin an der Absicht der Mindesttemperatur-drosselung fest?

Falls die Absicht der Mindesttemperaturabsenkung weiterhin besteht, beantragen wir, auf diese Maßnahme zu verzichten und dies öffentlich gut wahrnehmbar zu kommunizieren.

Begründung:

  1. Wir halten es für sozial ungerecht
  2. nicht bedarfsentsprechend (höhere Wohn-Temperaturen in Krankheitsfällen, bei Familien mit Kindern, bei älteren Menschen nötig; niedrige Temperaturen gefährden, insbesondere bei erfolgten Dämmungsmaßnahmen, eine substanzschonende Beheizung)
  3. nicht notwendig (Speicher sind aktuell schon höher gefüllt als es dringend erforderlich ist)

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