Pressemitteilung: Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Hindenburgs

Die Fraktion BaLI-PARTEI stellt im Bamberger Stadtrat den Antrag zur Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Paul (von Beneckendorff und) von Hindenburgs.

Fraktionsmitglied und Stadtrat Heinrich Schwimmbeck führt dazu aus: „Das Ehrenbürgerrecht ist die bedeutendste Auszeichnung Bambergs. Der Stadtrat verleiht es

an Persönlichkeiten, die sich in hervorragender Weise um die Stadt verdient gemacht haben.

Aber 1933 wurde die Liste der Bamberger Ehrenbürger*Innen auf Vorschlag der NSDAP im Stadtrat um die Personen Paul von Hindenburg und Adolf Hitler erweitert.“

Am 30. Januar 1933 hatte Hindenburg Hitler zum Reichskanzler ernannt. Neuere geschichtswissenschaftliche Forschungen belegen, dass Hindenburg dabei im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. „Hinter Hitlers Ernennung steckte“ – wie sein Biograph Wolfram Pyta es formuliert – „eine rationale Entscheidung Hindenburgs. Er sah die Chance, statt einer allein auf die präsidiale Macht gestützten autoritären Regierung seine Vision von der ‚Volksgemeinschaft‘ zu verwirklichen.“ In der Folgezeit unterschrieb Hindenburg die Notverordnungen und Gesetze, die den Reichstag entmachteten, die Grundrechte aufhoben und der neuen Regierung neue Machtmittel in die Hand gaben.

Schwimmbeck weiter: „Hitler wurde die Bamberger Ehrenbürgerschaft 1946 aberkannt und heute 75 Jahre später wird es Zeit auch seinem „Steigbügelhalter“ diese Ehre zu entziehen. Wir gehen damit denselben Weg zahlreicher anderer Städte und Kommunen, wie z.B. Dortmund, Kiel, Köln, Leipzig, München, Coburg, Berlin und Stuttgart.“

„Gerade jetzt wo wir eine Debatte um die Stelle des/der Antisemitismusbeauftragten der Stadt haben, sollten wir nicht aufhören uns und unsere Geschichte zu hinterfragen und kritisch zu beurteilen“, so Fraktionsvorsitzender Stephan Kettner. Weiter führt er aus, dass ein buntes und Weltoffenes Weltkulturerbe wie Bamberg eines ist unvereinbar mit einer Person Hindenburg und deren Werte sei. Seine Taten seien moralisch verwerflich und es verbiete sich eine solche Person mit den anderen Träger*Innen der Ehrenbürger*Innenwürde auf eine Ebene zu stellen.

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