Unsere Fraktion reicht Antrag ein: Adoptionsbedingte Reduzierung der Hundesteuer & Erhöhung der Fixbeträge

Antrag: Adoptionsbedingte Reduzierung der Hundesteuer

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit beantragt meine Fraktion,

  • dass die Hundesteuer nicht zu entrichten ist, wenn der jeweilige Hund aus einem Tierheim oder einer vergleichbaren Tierschutzorganisation kam, sprich adoptiert wurde;
    • hierfür sind die Abgabeverträge als Nachweis verwendbar oder ähnliche Dokumente anderer Tierschutzorganisationen;
    • die Regelung soll rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten.

Erläuterung und Begründung

Der Stadtrat hat kürzlich im Rahmen der Haushaltsberatungen die Erhöhung der Hundesteuer beschlossen. Hierbei handelte es sich um eine undifferenzierte Steuer, welche zunächst alle Hundebesitzer*innen betrifft.  Ein Entfallen der Hundesteuer bei Tieren aus Tierheimen oder Tierschutzorganisationen fördert nicht nur das Wohl der Tiere, sondern hilft die Tierheime zu entlasten und wenn möglich die Zahlen der Adoptionen zu erhöhen. Es werden neue Anreize geschaffen, Hunde aus Tierheimen zu holen oder Organisationen wie diese zu unterstützen. Das Entfallen der Hundesteuer bei Adoption ist für uns ein adäquates Mittel, dies zu erreichen und sollte die Stadt auch nicht belasten.

Zudem wirken sich Hunde sehr positiv auf die Gesundheit, soziale Kontakte und die Integration im Stadtviertel aus. Des Weiteren fördern tierische Begleiter und explizit Hunde die psychische Gesundheit und tragen nachweislich zum Wohl von Menschen und Familien bei. Dies gilt gerade, aber nicht ausschließlich in Coronazeiten. Die positiven Effekte bezüglich des Tierwohls und des geförderten tierschutzbezogenen richtigen Verhaltens bedürfen keiner weiteren Erklärung. Als Beispiel kann hier die Gemeinde Lisberg angeführt werden, welche zumindest für das erste Jahr nach einer Adoption die Hundesteuer aussetzt.

Antrag: Sicherstellung der Finanzierung des Tierheims

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit beantragt meine Fraktion,

  • eine Erhöhung der Fixbeträge für das Tierheim Bamberg auf 50 Cent pro Kopf.

Erläuterung und Begründung

Der Stadtrat hat kürzlich im Rahmen der Haushaltsberatungen die Erhöhung der Hundesteuer beschlossen. Eine Erhöhung der Finanzierung des Tierheims fand nicht statt.

Die Erhöhung der Fixbeträge ist mit derselben Begründung für die Erhöhung der Hundesteuer zu erklären. So gab es innerhalb der letzten ca. 25 Jahre keine Anhebung der Fixbeträge was inflationsbedingt zu einer Unterfinanzierung führt. Um das Tierwohl und die Existenz des Tierheims dauerhaft zu sichern, braucht es eine Anpassung der Finanzierung, welche hiermit beantragt wird.

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